Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen des TV 1895 Edigheim

Frank Dudek

  1. Sport darf nur alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden, Kinder bis 14 Jahre dürfen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen, unter Einhaltung des Abstandsgebots min.1,5m. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
  2. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes (min. 1,50m) sind zu treffen. Um Begegnungen zu vermeiden sind getrennte Ein- und Ausgangsbereiche zu nutzen (Einbahnregelung). Maximal 2 Gruppen auf dem Gelände sind zulässig.
  3. Beim Betreten des Geländes hat sich jeder die Hände an den Hygienestationen zu desinfizieren, selbiges gilt beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
  4. Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, sowie Körperkontakt jeglicher Art haben zu unterbleiben.
  5. Alle Besucher werden mit Kontaktdaten beim Betreten des Geländes erfasst.
    Zuschauer sind nicht zugelassen.
  6. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
  7. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich
    Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig
  8. Toilettenräume sind jederzeit ausreichend zu belüften. Die Benutzung ist als Einzelnutzung und unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
  9. Trainings- und Sportgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
  10. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
  11. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine für die Gruppe verantwortliche Person (Trainer) zuständig und alle Anwesenden zu erfassen.
  12. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
  13. Hygienebeauftragter: Frank Dudek

Frank Dudek Abteilungsleiter Fußball TVE Ludwigshafen, den 24.04.2021

24.04.21