Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen
Frank Dudek
- Das Training in Gruppen bis maximal 20 Personen nebst einer Trainerin oder eines Trainers, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben
- Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes (min. 1,50m) sind zu treffen. Um Begegnungen zu vermeiden sind getrennte Ein- und Ausgangsbereiche zu nutzen (Einbahnregelung). Es gilt außerhalb der sportlichen Betätigung die Maskenpflicht!
- Beim Betreten des Geländes hat sich jeder die Hände an den Hygienestationen zu desinfizieren, selbiges gilt beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.
- Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, sowie Körperkontakt jeglicher Art haben zu unterbleiben.
- Alle Besucher werden mit Kontaktdaten beim Betreten des Geländes erfasst.
Zuschauer sind nicht zugelassen, ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger - Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich
Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig - Toilettenräume sind jederzeit ausreichend zu belüften. Die Benutzung ist als Einzelnutzung und unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
- Trainings-und Sportgeräte sind nach der Benutzung mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
- Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
- Für die Einhaltung der Regelungen ist eine für die Gruppe verantwortliche Person (Trainer) zuständig und alle Anwesenden zu erfassen.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren.
- Hygienebeauftragter: Frank Dudek